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* Dringender Hinweis: Kassenzugelassene Psychotherapeuten sind durch die KBV verpflichtet, ihre Berichte auf den konkreten Fall individualisiert selbstständig und selbst zu verfassen, dürfen sich also bei der Erstellung supervidieren/beraten lassen, die Berichte aber nicht vollständig durch andere verfassen lassen. Sie geben hierzu eine verpflichtende Erklärung in Ihren Antragsformularen ab.